Sanierungsfahrplan: Was ich gerne vor seiner Erstellung gewußt hätte

Klimakrise – mein Haus – und ich dazwischen?

Heutige Energieeffizienzanforderungen an Gebäude auf der einen Seite, auf der anderen der Energiebedarf meines Hauses, und dazwischen ich und mein begrenztes Budget? Wahrscheinlich geht dieser Widerspruch jedem Besitzer eines alten Einfamilienhauses durch den Kopf:
Wie bekommt man ein altes Haus mit den verfügbaren Mitteln zukunftstauglich?

Dabei hat diese Herausforderung drei verschiedene Aspekte:

  • Den technischen: was ist sinnvoll möglich? In welcher Reihenfolge? Was erreiche ich damit?
  • Den finanziellen:  was kostet das? wie kann ich das je finanzieren?
  • Den organisatorischen: woher bekomme ich die richtigen Handwerker, wer koordiniert und beaufsichtigt sie, kann ich während der Umbauzeit in meinem Haus weiter wohnen?

Sicher ist: Billig ist das nicht – und wie man es dreht und wendet: es bleibt eine Zumutung, eine Menge Geld zu investieren, um sich auf so etwas abstraktes wie die Klimakrise vorzubereiten.  Die Auswirkungen des Klimawandels zeigen sich nur langsam und lokale Naturkatastrophen treffen auch sanierte Häuser.

Die gute Nachricht ist aber: Von staatlicher Seite aus werden erhebliche Fördergelder bereitgestellt, damit mehr getan wird. Es lohnt sich deshalb, einen Blick in die Spielregeln der Förderung zu werfen.

Einen Überblick gibt der Fördermittelcheck von Co2online:

 

Dieser Artikel beschäftigt sich mit derBundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), weil das das zentrale Förderprogramm ist:

Vom Land Berlin gibt es darüberhinaus noch ein eigenes Förderprogramm: Effiziente GebäudePLUS :

Seine Ziele sind dem Bundesprogramm sehr ähnlich.  Eine Kumulierung der Bundes- mit der Landesförderung ist in der Beschreibung von Effiziente GebäudePLUS vorgesehen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Grundlagen

Die offizielle Beschreibung befindet sich auf den Seiten der KfW:

Auf einige wichtige Punkte gehe ich in diesem Artikel näher ein:

  • Was sind die Rahmenbedingungen?
  • Einige technische Maßzahlen, die zur Bewertung von energetischer Sanierung benötigt werden.
  • Unterschied zwischen: „Sanierung zum Effizienzhaus“ und „Einzelne energetische Maßnahmen“
  • Die Energieberater und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) spielen eine zentrale Rolle
  • Die Förderung kann als Kredit oder als Zuschuss beantragt werden

Was sind die Rahmenbedingungen?

Zwingt mich irgendjemand, etwas zu tun? – Mit Ausnahmen: Nein – solange ich nichts am Haus mache, zwingt mich keiner, mein Haus zu dämmen.  Die klassische Ausnahme ist die Heizungsanlage:  Hier prüft der Schornsteinfeger, ob sie noch zulässig ist und die Abgaswerte eingehalten werden. Es kann sein, dass ich mit einer Übergangsfrist eine neue Heizung installieren muss, und für die gelten neue Regeln.

Wenn ich allerdings in größerem Stil die Außenhülle repariere, dann müssen die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz berücksichtigt werden und dort stehen für jedes Teil der Außenhülle, wie gut es mindestens gedämmt sein muss. Einen Überblick über das Gebäudeenergiegesetz 2020 hat die Verbraucherzentrale NRW zusammengestellt:

Updates zum Thema finden sich z.B. hier:

Dort sind jedoch nur die Mindestanforderungen festgelegt.

Als Hausbesitzer wissen wir jedoch alle, dass Reparaturen an Dach oder Fassade Jahrzehnte lang halten sollten. Da ist es naheliegend, sich zu überlegen, mehr zu tun und besser zu dämmen als unbedingt notwendig – zumal die verbindlichen Anforderungen auch immer anspruchsvoller werden.

„Klima-Engagement“ durch bessere Dämmung wird gefördert – und zwar sowohl die Sanierung „in einem Rutsch“ zu einem Effizienzhaus als auch einzelne Sanierungsmaßnahmen.

Was ist ein Effizienzhaus?

Auf den Seiten des Förderprogramms ist definiert, was für Effizienzhäuser es gibt, woran man sie erkennt und welche Förderungen dafür vorgesehen sind:

 

Primärenergie und Transmissionswärmeverlust

Zentrale Kriterien sind der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust.

Der Transmissionswärmeverlust ist einfach zu verstehen: er beschreibt, wie gut oder schlecht mein Haus gedämmt ist. Er errechnet sich aus der Wärmedämmqualität der Außenhülle, d.h. Dach, Fassade, Fenster und Türen und Keller. Je schlechter gedämmt, umso größer die Maßzahl, …

Unter Primärenergie versteht der Gesetzgeber die gesamte Energie, die im Haus selbst verbraucht wird und zusätzlich auch die (fossile) Energie, die benötigt wird, um diese Energie bereitzustellen. Für den Stromverbrauch im Haus also z.B. der Bedarf an Kraftwerken, bei Gas die Energie für Förderung und den Transport.  Bei der Verbraucherzentrale NRW (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/geg-was-steht-im-neuen-gebaeudeenergiegesetz-13886) findet sich dazu eine schöne Grafik:

Quelle: Verbraucherzentrale NRW: – Primärenergie: Sie schließt alle Prozesse der Energiebereitstellung ein, vom Rohstoffabbau über den Transport bis zur Verwendung im Gebäude. – Endenergie: Sie wird dem Gebäude von außen zugeführt. – Nutzenergie: Sie wird im Gebäude tatsächlich für den angestrebten Zweck wie Raumheizung oder Wassererwärmung verwendet. Dazu zählt auch die „Hilfsenergie“, also beispielsweise der Strom für Heizungspumpen.

 

Energiebedarf ist nicht der Energieverbrauch

Zur Bewertung der Energieeffizienz meines Hauses wird der der Energiebedarf herangezogen – nicht der Energieverbrauch.

Den Energieverbrauch kenn ich – er steht im Prinzip steht auf der Gasrechnung, und lässt sich durch kühlere Räume, warme Pullis und vorgezogene Vorhänge verringern. Das hilft zwar dem Klima und dem Portemonnaie, ändert aber nicht den Energieeffizienzlevel des Hauses. Der Energieeffizienzlevel meines Hauses wird aus seinem Energiebedarf abgeleitet. Der Energiebedarf wird aus dem Dämmzustand der Außenhülle, der Dichtigkeit der Außenhülle und dem zu beheizendem Volumen errechnet. Oft gehen die beiden Werte erheblich auseinander.

Und wie wird mein Haus nun bewertet?

Bei einer fachkundigen Begehung meines Hauses durch einen Energieberater wird der Zustand seiner Außernhülle, etc. erfasst, in ein Modell eingegeben, und daraus werden die absolute Primärenergiebedarf und der absolute Transmissionwärmeverlust bestimmt.

Um mein Haus mit anderen vergleichbar zu machen,  werden diese Werteverglichen mit den Werten eines vergleichbaren Gebäudes, dem sogenannten Referenzgebäude, dass nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetz gebaut worden wäre, verglichen:  Mein Haus hat dann z.B. 107,5% Transmissionswärmeverlust und 200% Primärenergiebedarf  des Referenzgebäudes.

Mit diesen Prozentwerten kann ich in der Tabelle der KFW  (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/Das-Effizienzhaus/) sehen, wieviel ich verbessern müsste, damit es ein Effizienzhaus wird.

Bewertung von Einzelmaßnahmen: der U-Wert

Mit Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust wird das gesamte Gebäude bewertet. Wenn ich jetzt aber nur einen Einzelmaßnahme gefördert bekommen möchte, muss auch für die Einzelmaßnahme festgelegt sein, ab wann sie förderungswürdig ist. Dämm-Maßnahmen werden nach dem erreichten U-Wert bewertet:

Anders als die beiden ersten Kriterien bezieht sich der U-Wert nicht auf das ganze Haus, sondern auf einzelne Teile der Außenhülle: Er beschreibt, wieviel Energie z.B. durch die Wand verschwindet. Entsprechend wird er in W(att)/je m² und Grad-Temperaturdifferenz beschrieben. Eine schöne Erklärung findet sich hier:

In diesem Text findet sich ein interaktives Bild: wenn man die verschiedenen Wandmaterialien oberhalb des Bildes anzeigt, wird einem die notwendige Wanddicke für die gleiche Dämmung angezeigt – sehr anschaulich!

In den Richtlinien dient der U-Wert dazu, die Förderungswürdigkeit von Einzelmaßnahmen zu bewerten. Der Gesetzgeber hat für jeden Teil der Außenhülle den U-Wert festgelegt, d.h. wie gut es mindestens gedämmt sein muss, um förderungswürdig zu sein.

Was will ich: „Sanierung zum Effizienzhaus“ oder „Einzelne energetische Maßnahmen“ ?

Das ist ungefähr die erste Frage, die ein Energieberater stellt – und die Frage ist schwieriger, als man im ersten Moment denkt.

Sanierung zum Effizienzhaus

Das typische Szenario ist der Kauf eines alten Hauses. Vor dem Einzug werden sowieso Renovierungsarbeiten durchgeführt und dabei bietet es sich an auch die Energieeffizienz auf den neuesten Stand zu bringen. Alle Maßnahmen werden zusammen gemacht und dazu gibt es die Förderungskategorie „Sanierung zum Effizienzhaus“.

Die Förderung richtet sich bei diesem Modell nach dem erreichten Effizienzhaus-Level – der niedrigste EH-Level ist das EH100 – mit „Kredit 120.000 Euro mit 27,5 % Tilgungs­zuschuss oder 33.000 Euro Investitionszuschuss“.

Der Architekt kann die Arbeiten so aufeinander abstimmen, dass ein passender Effizienzhaus-Level nach den Kriterien Primärenergiebedarf und Transmissionswert erreicht wird.  also Werte, die sich auf das gesamte Haus beziehen – und das ist häufig zu erreichen, ohne die gesamte Außenhülle maximal zu dämmen: Wenn Dach, Fassade, und Fenster erneuert werden, aber der Keller zu niedrig für eine dicke Dämmung ist, dann lässt sich oft ein EH-Level auch ohne Kellerdeckendämmung oder mit dünnerem Dämmstoff erreichen.

Einzelne energetische Maßnahmen

Während ein Haus bewohnt wird, ist eine umfassende Sanierung meist nicht möglich. Aber einzelne Maßnahmen wie die Dämmung der obersten Geschossdecke oder der Austausch von Fenstern sin möglich, sinnvoll und werden auch gefördert. Als Kriterium für die Förderung wird der U-Wert herangezogen, also wie wenig Wärme durch das neue oder verbesserte Bauteil verloren geht.

Und Denkmale?

Für Denkmalgeschützte Häuser gibt es ein eigenes KfW-Programm. Es stellt sehr viele gemäßigtere Anforderungen an die Dämmung – Mehr Informationen auf der KfW-Seite, ziemlich weit unten:

 

Der Energieberater und der individuelle Sanierungsfahrplan

Ich erwähnte es schon: eine energetische Sanierung ist eine 3-fache Herausforderung: technisch, finanziell und organisatorisch. Um so effizient wie möglich zu sanieren, sind zwei Dinge sinnvoll:

  • Zuerst eine Bestandsaufnahme von einem Fachmann machen zu lassen, und dann mit dem Fachmann einen Plan zu entwerfen, der nicht nur die Energieeffizienz des konkreten Hauses verbessert, sondern auch die Wünsche und Möglichkeiten der Besitzer berücksichtigt.
  • Bei der Durchführung eine Maßnahme auf Qualität zu achten: Kritisch sind sowohl die Prüfung des Angebots und die Abnahme der Arbeiten.

Das sieht der Gesetzgeber auch so:

  • Es gibt eine Liste zertifizierter Energieberater, die uns Hausbesitzer in diesen beiden Punkten unterstützen sollen.:
  • Die Kosten für beide Themen – Erstellung eines Gesamtkonzepts und Baubegleitung – werden gefördert.
  • Die Erstellung des Gesamtkonzepts wurde standardisiert: Dieser Plan ist der individueller Sanierungsfahrplan, er soll zu den Notwendigkeiten des Hauses sowie den Bedürfnissen und Wünschen der Bewohner passen. Und er soll so überzeugend sein, dass der Hausbesitzer sich kurzfristig daran macht, ihn durch Fachbetriebe umsetzen zu lassen.

Der Gesetzgeber unterstützt diese Idee durch einige Regeln:

  • Verpflichtende Baubegleitung:
    Die Förderung für alle Energieeffizienzmaßnahmen (außer dem Heizungstausch) kann nur ein Energieberater, der dafür zertifiziert ist, beantragen. Auf Basis des Angebots stellt er den Antrag (vor der Beauftragung), nach der Durchführung überprüft er, ob die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden und reicht dann die Rechnung ein. Sinn ist es, die Qualität der Durchführung sicherzustellen. Damit uns Hausbesitzern die Zusatzkosten für die Baubegleitung nicht so weh tun, werden sie ebenfalls gefördert.
  • Förderbonus für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
    Vor Beginn einer Sanierungsmaßnahme ist es sinnvoll einen längerfristigen Plan von aufeinander abgestimmten Maßnahmen zu erstellen und auch die zeitliche Reihenfolge entsprechend der Notwendigkeit und dem Budget abzustimmen. Damit diese Fahrpläne tatsächlich erstellt werden, wird ihre Erstellung gefördert: Die Gesamtkosten betragen ca. 1600 EUR, davon bezahlt der Hausbesitzer 325 EUR. Darüber hinaus gibt es bei der Durchführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen aus dem Fahrplan 5% zusätzliche Förderung. Mehr dazu:

 

Kredit oder Zuschuss?

Im iSFP ist die mögliche Förderung als Zuschuss ausgewiesen. Darüber vergisst man leicht, dass es diese Förderung auch in einer Kreditvariante gibt. Das kann durchaus sinnvoll sein, weil dann ein Teil der Kreditrate durch die verringerten Kosten für Energie „bezahlt“ wird.

Und jetzt ein paar Kommentare

Nehmt den iSFP ernst!

Der Ansatz „so ein iSFP ist dafür gut, beim Heizungstausch 5% mehr Förderung zu bekommen“ ist zu kurz gesprungen. Ein iSFP bleibt 15 Jahre gültig. Wenn man schon eine Idee hat, was man im Laufe der nächsten Jahre noch tun möchte, sollten diese in den Sanierungsfahrplan aufgenommen werden. Nur dann nämlich bekommt man die 5% Zusatzförderung für diese Maßnahmen. Einen neuen iSFP – weil sich die Planung geändert hat – kann man sich frühestens nach vier Jahren ausstellen lassen.

Typische technische Maßnahmen: Informiert euch vorher

Informiert euch vor dem ersten Besuch des Energieberaters über die typischen Lösungen. Der Berliner Senat hat sehr verständlich aufgeschrieben, wie eine Mindestsanierung und wie eine Effizienzhaus-Sanierung für typische Einfamilienhäuser aussieht und was sie kostet (vor der letztjährigen Preissteigerung):

Ziemlich weit unten finden sich gut ausgearbeitete Gebäudesteckbriefe für die typischen Berliner EFH – dort sind die Mindestmaßnahmen – und die Maßnahmen, die für ein Effizienzhaus notwendig sind – gegenüber gestellt.

Auf dieser Basis könnt ihr vorher überlegen, welche der typischen Maßnahmen für euch praktikabel sind, und gegen welche Vorschläge ihr Vorbehalte habt und das schon beim ersten Besuch des Energieberaters mit ihm diskutieren.

Finanzieller Rahmen: Überlegt, wieviel Klimaschutz ihr euch leisten könnt

Trotz aller Förderung: Energetische Sanierung muss man sich erstmal leisten können.  Damit ihr wirklich einen indivduellen Sanierungsfahrplan bekommt, muss der Plan zu eurem Budget passen.

Bei der Überlegung gibt es zwei verschiedenen Aspekte:

  • Kredit- oder Zuschuss?
    Beide Fördermodelle – „Sanierung zum Effizienzhaus“ und „Förderung von Einzelmaßnahmen“ gibt es in einer Kredit- und in einer Zuschussvariante – heißt also auch: Wenn ich einen fünfstelligen Betrag für z.B. eine Dachdämmung nicht auf dem Konto habe – vielleicht hilt mir dann ein KfW-Kredit?
  • „Sanierung zum Effizienzhaus“ oder „Einzelmaßnahme“?
    Einzelmaßnahmen werden mit 20% (plus 5% iSFP-Bonus) gefördert – unabhängig davon, was für eine Effizienzhausklasse erreicht wird.  Die Förderquoten für die „Sanierung zum Effizienzhaus“ beginnen bei 27,5% aufsteigend … d.h. bevor ich 3 einzelne Dämm-Maßnahmen und den Austausch der Heizung als einzelne Maßnahmen beantrage, könnte ich ja nochmal das Modell „Sanierung zum EH-Haus“ durchrechnen… gut möglich, dass ich dann zwar sehr viel mehr Streß habe, weil ich kurzzeitig eine große Baustelle habe, aber dafür wesentlich besser gefördert werde.
    Wenn z.B. ein EH70 erreichbar ist – dann ist die Förderung für die Gesamtsanierung sehr viel attraktiver.  Ich verstehen den Abschnitt 9.4 der Förderrichtlinien so, dass man nach Bewilligung 24 Monate Zeit für die Sanierung hat, auf Antrag nochmal 24 Monate.

Was liegt sowieso an?

Ebenso ist es hilfreich, wenn ihr euch vorher überlegt, welche Sanierungen oder Umbauten eigentlich sowieso in den nächsten Jahren anstehen. Außer Reparaturen wären typische Fragen z.B.

  • Beheizte Kellerräume:
    wenn ihr den Keller heißt: braucht ihr die Räume wirklich (noch)? Durch die Entscheidung, den gesamten Keller nicht zu heißen, verringert sich das zu beheizende Volumen erheblich. Nach unten kann man dann die Kellerdecke dämmen, statt Kellerwände/boden.
  • Spitzboden:
    braucht man den wirklich als Abstellraum? Wenn man diesen Abstellraum abschafft, kann man überlegen, ob nicht auch Dämmung der obersten Geschoßdecke eine Alternative zum gedämmten Dach ist.
  • Altersgerechter Umbau, Planung einer Einliegerwohnung,
    ….

„So viel wie nötig“ oder „wenn schon, denn schon“?

„So viel wie nötig“ und „Wenn schon, denn schon“ sind die beiden Pole, zwischen denen sich die möglichen Maßnahmen bewegen: Einerseits gibt es bei Bestandsgebäuden Einschränkungen, egal ob baulich, ästhetisch oder finanziell, die berücksichtigt werden müssen – andererseits wird man mit jeder durchgeführten Maßnahme für einige Jahrzehnte leben. Eine bestehende Dämmung wird man nicht verstärken oder gar abtragen und dann dicker neu anbringen, d.h. die Qualität, für die man sich jetzt entscheidet, wird sich über viele Jahre – mit vermutlich steigenden Energiepreisen – in der einen oder anderen Richtung bemerkbar machen.

Ersetzen von Maßnahmen im iSFP

Und jetzt setze ich eine Maßnahme um: Wenn ich sie so umsetze, wie im iSFP beschrieben, dann bekomme ich die Förderung für die Maßnahme plus 5%-iSFP-Bonus.

Und wenn ich mir es anders überlegt habe? Ich habe die Beschreibung der Förderprogramme so verstanden:

Im iSFP wäre als neue Heizung eine Gas-Hybrid-WP vorgesehen. Jetzt ist die Dämmung so gut geworden, dass ich mich traue, eine reine Wärmepumpe einzubauen. Das ist klimatechnisch besser, ich bekomme als Förderung die Förderung für die Wärmepumpe, plus den 5% iSFP-Bonus.

Umgekehrt – im iSFP ist eine Wärmepumpe geplant, aber ich traue mich nicht und lasse eine Gas-Hybridheizung einbauen – was ist dann? Klimatechnisch ist das eine Verschlechterung, der Fachmann hatte gesagt, Wärmepumpe geht – das bedeutet für die Förderung: Ich bekomme zwar die Förderung für die Heizung, aber ohne den 5% iSFP-Bonus.

Häuser, die schon weitgehend energetisch saniert sind,

sind für den Energieberater schwierig: Wenn die naheliegenden Dinge schon erledigt sind, dann kann er nur noch die Nachbesserung bereits erledigter Themen vorschlagen, die dann gemessen am Ergebnis unverhältnismäßig teuer sind. Oder es sind Dinge, die aus gutem Grund bisher nicht gemacht wurden – z.B. die Überdämmung von Stuckelementen in der Fassade. Das Ergebnis ist daher etwas merkwürdig, ohne dass der Energieberater etwas dafür kann.

Verschiedene Energieberater

Für den Laien ist es etwas verblüffend, aber es gibt verschiedene Energieberater-Zertifizierungen: Manche dürfen nur Energieausweise und iSFPs erstellen, andere dürfen auch die Förderanträge stellen und die Baubegleitung machen.

Dazu kommt noch – wie wir beim Haus Eichkamp gelernt haben – die Unterscheidung in Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude. Auch für Denkmale, für die Baubegleitung zum EH Denkmal, gibt es eine eigene Zertifizierung.

In der Energieberater-Liste steht bei jedem Energieberater, für was er zertifiziert ist.

Energieberater und Architekt

Hier ist die Aufgabenteilung fließend, zumal viele Energieberater auch Architekten sind.
Klar ist: Die Abwicklung der Förderung und Optimierung der energetischen Maßnahmen bei der Gesamtsanierung – ist Sache des Energieberaters. Wenn außer den energetischen Maßnahmen noch andere Sanierungen stattfinden, gibt es aber auch Architekten, die gerne Häuser sanieren.

Und das Fazit?

Alles, was ich hier aufgeschrieben habe, hätte ich gerne vor der Beauftragung des Energieberaters gewusst. Auch wenn es vielleicht nicht viel geändert hätte – manche Entscheidungen und Bewertungen wäre bewusster gefallen. Macht es besser – und verratet irgendwann, wie die energetische Sanierung und ihre Förderung bei Euch gelaufen ist.

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2 Kommentare

  1. Den Beitrag habe ich mir eben mit großem Interesse komplett durchgelesen. Ich hatte mich schon mit dem Sanierungsfahrplan auseinandergesetzt, aber hier konnte ich sogar noch mehr erfahren. Danke für diesen großartigen Artikel!

    1. Danke, das freut mich!

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