Änderung der Förderkonditionen zum 15. August

Zusammenfassung und Termine

Die Förderprogramme zur Gebäudeeffizienz werden gerade geändert:

    • Ankündigung: 26. Juli
    • Sie werden am: 27. Juli per sogenannter Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten ab 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft.
    • Stufen
      • Schritt 1 – kurzfristige Umsetzung der Programmänderungen bei der KfW zum 28. Juli 2022:
        das betrifft nur die Anträge auf „Komplettsanierungen“: Seit heute morgen null Uhr gibt es kein EH100-Effizienzhaus mehr, die unterste Stufe ist jetzt EH85 – mit gesenkten Fördersätzen.
      • Schritt 2 – Umstellung der Förderbedingungen bei den Einzelmaßnahmen der Sanierung beim BAFA zum 15. August 2022

Quellen:

Konkrete Auswirkungen auf „unsere“ Projekte

Stufe 1 – Gesamtsanierungen – Änderungen bereits gültig

Da Gesamtsanierungen von unseren Energieberatern sehr wenig „beworben“ wurden, ist es unwahrscheinlich, dass es Nachbarn gibt, die gerade kurz davorstehen, eine Gesamtsanierung zu beantragen – Falls doch:

Das EH100 fällt weg, die neue Eingangsstufe ist EH85 – stellt also deutlich höhere Anforderungen.

Die  Fördersätze selbst wurden gesenkt, sie finden sich auf den Seiten der  KfW:

Stufe 2 – Einzelmaßnahmen

Bis zum 14.8. kann noch ein! Antrag auf Basis der bisherigen Fördersätze gestellt werden.

Die neue Tabelle findet sich sowohl bei der BAFA als auch beim BMWK:

Für uns relevant:

Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Heizungsoptimierung

Die Fördersätze für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Heizungsoptimierung werden um 5% gesenkt – d.h. Förderanträge beispielsweise zu den Themen oberste Geschoßdecke, Einblasdämmung, hydraulischer Abgleich, die schon geplant sind, sollten jetzt sehr zügig gestellt werden- wobei der Antrag für die Geschoßdecke oder Einblasdämmung nur durch einen Energieberater gestellt werden können

Wärmepumpenförderung

Die Wärmepumpenförderung hat sich ebenfalls geändert:

Die Bundesförderung war bisher:
35% Basis, 5% iSFP-Bonus, 10% zusätzlich, wenn man dafür eine alte Ölheizung verschrottete – also irgendetwas größer oder gleich 35%, die sich durch das Programm IBB-GebäudePlus noch auf 60% aufstocken läßt.

Die neue Förderung – ab 15. 8. – setzt sich anders zusammen:
25% Basisförderung plus 5% Wärmepumpenbonus plus evtl. 10% Heizungstauschbonus

Der Heizungstauschbonus ist auf der BAFA-Seite erklärt:
Austausch von Öl, Kohle oder Nachtspeicherheizung oder Ersatz einer 20jährigen Gasheizung.
Anders gesagt: alle, die eine Gasheizung ersetzen, die jünger als 20 Jahre alt ist, bekommen ihn nicht.

Eine genaue Erklärung des Wärmepumpenbonus haben wir bisher nicht gefunden.

IBB Gebäude Plus

Erfreulicherweise hat sich auf den Seiten des Berliner Landesprogramms IBB GebäudePlus nichts verändert: dort werden nach wie vor Dämm-Maßnahmen mit 20% (plus 5% iSFP Bonus) und Heizungsaustausch (wenn Heizungen älter als 10 Jahre sind) mit 25% gefördert.

Zusammenfassung und Beispielrechnungen

Ganz grob zusammengefasst:

Für alles, was die Gebäudehülle betrifft, werden die Förderquoten auf Bundesebene um 5% gesenkt. Auch die Bundesförderung für Wärmepumpen wird für die meisten Haushalte geringer.

Erfreulicherweise ist Landesförderung „GebäudePlus“ ist (bisher) unverändert. Der Berliner Landeshaushalt ist inzwischen beschlossen und die IBB hat begonnen, die Förderanträge zu bearbeiten. Dabei ist natürlich unklar, wie lange der Topf reicht.

Bei den Maßnahmen an der Gebäudehülle kamen bisher 20% Bundes- und 20% Landesförderung plus evt. der iSFP-Bonus zusammen, also 40% oder mehr – das reduziert sich jetzt auf 35% (plus evt. iSFP-Bons).

Bei den Wärmepumpen hat sich – mit Einführung der neuen Boni – die Struktur der Bundesgeförderung verändert. Hier kann man sich nur an Beispielen lang hangeln. Soweit wir sehen, verschlechtert sich die Förderung um max. 5% bei Gasheizungen, die noch keine 20 Jahre alt sind:

Beispiele

Beispiel 1:
Austausch einer mindestens 10 Jahre alten Gasheizung gegen eine Wärmepumpe

bisher Neu
BAFA 35% Basis BAFA 25% Basis
Evt. BAFA 5% iSFP-Bonus BAFA 5% Wärmepumpenbonus
IBB 20% bzw. 25% (ohne iSFP-Bonus)
(zusammen max. 60%)
IBB 25%
Summe: 60% Summe: 55%

Beispiel 2:
Austausch mindestens 20 Jahre alten Gasheizung gegen eine Wärmepumpe

bisher Neu
BAFA 35% Basis BAFA 25% Basis
Evt. BAFA 5% iSFP BAFA 5% Wärmepumpenbonus
BAFA 10% Heizungstauschbonus
IBB 20% bzw. 25% (ohne iSFP-Bonus)
(zusammen max. 60%)
IBB 20%
(zusammen max. 60%)
Summe: 60% Summe: 60%

Beispiel 3:
Austausch einer 20 Jahre alten Ölheizung gegen eine Wärmepumpe

bisher Neu
BAFA 35% Basis BAFA 25% Basis
Evt. BAFA 5% iSFP BAFA 5% Wärmepumpenbonus
BAFA 10% Ölheizungsersatz BAFA 10% Heizungstauschbonus
IBB 10% bzw. 15% (ohne iSFP-Bonus)
(zusammen max. 60%)
IBB 20%
Summe: 60% Summe: 60%

Zum Weiterlesen

 

 

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.