Einbau einer Wärmepumpe: Vergleich der alten und neuen Förderkonditionen

Warum fördert der Staat den Wärmepumpeneinbau?

Wir stecken in der Klimakrise und die CO2-Emmissionen müssen herunter. Das betrifft auch und gerade die Eigenheime im Bestand. Mit ihren Öl- und Gasheizungen pusten sie eine Menge Treibhausgas in die Atmosphäre.

Eine der Möglichkeiten für CO2-neutrales Heizen sind die in den letzten Monaten immer wieder heiss diskutierten Wärmepumpen, wenn sie mit Ökostrom betrieben werden.

In der Anschaffung sind sie noch deutlich teurer als Öl- oder Gasbrenner. Damit sie trotzdem eingebaut werden, gibt es vom Bund und vom Land Förderungen. Ganz grob muss man für den Einbau einer Wärmepumpe zwischen 25.000 € und 30.000 € rechnen. Für eine Wärmepumpe, die Erdwärme nutzt, kommt man dann durch die Bohrungen auf das Doppelte. Wir betrachten wegen der Komplexität hier die Förderlandschaft nur für Wärmepumpen, nicht für alle anderen CO2-neutralen Heizarten.

Welche Förderungen gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber zwischen einer Gesamtsanierung und sogenannten Einzelmaßnahmen.

Bei einer Gesamtsanierung wird nicht nur die  Heizung umgebaut, sondern es werden auch diverse energetischen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Ziel ist es, dass das Gebäude nach der Sanierung die Kriterien für ein Effizienzhaus erfüllt. Das Programm richtet sie somit an Hausbesitzer, die ihr Haus gerade neu übernommen haben und eine Grundsanierung durchführen.

Zu dieser Gruppe gehören wir nicht. Sofern wir unsere Häuser zukunftsfähig machen, dann machen wir das schrittweise. Die Förderung, die für uns interessant ist, ist die Förderung von Einzelmaßnahmen – und dort die Unterkapitel „Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“ und „Heizungsoptimierung“.

Bundesebene

Da ist erstmal die Förderung auf Bundesebene. Diese Förderung ändert sich zum 1. Januar 2024 wesentlich. Jeder Hausbesitzer, der erwägt, in den nächsten 2 Jahren eine Wärmepumpe einzubauen, hat jetzt noch die Wahl, die Förderung nach alten Bedingungen zu beantragen oder auf die neuen zu warten.

Pauschal kann man nicht sagen, ob die alten oder die neuen Regelungen besser sind – das hängt von den individuellen Randbedingungen ab.

Landesebene

Für Gebäude, die in Berlin stehen, kann man zusätzlich eine Förderung durch die Investitionsbank Berlin (IBB) beantragen. Hier sind bisher keine Änderungen zum Jahreswechsel bekannt.

Bundesförderung Randbedingungen alt – neu

  • Ab wann?
    Die neuen Förderbedingungen sollen ab Januar 24 gelten. Bisher ist das Gesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
  • Wo wird der Antrag gestellt?
    bisher: BAFA
    ab 2024: KFW
  • Wann wird der Antrag gestellt?
    Bisher musste der Antrag vor der Beauftragung gestellt werden. Nach der Eingangsbestätigung (ca. 14 Tage später) konnte auf eigenes Risiko beauftragt werden. Der verbindliche Zuwendungsbescheid kam bei uns erst Monate später.
    Ab 2024: „Der Förderantrag für einen Zuschuss muss künftig gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde! Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten (d.h. die Erteilung des Auftrags ist an die Förderung geknüpft) sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme. Dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.“ (Quelle [2]). Es gibt eine Übergangsregel für die ersten Monate.
  • Bewilligungszeitraum:
    Bisher:
    24 Monate, mit Verlängerungsmöglichkeit
    Ab 2024: „Der Bewilligungszeitraum steigt von 24 auf 36 Monate. Eine Verlängerung ist danach nicht mehr möglich. Abweichende Regelungen gelten beim Klimageschwindigkeitsbonus und Konjunktur-Booster“ (Quelle [2]).
  • Maximale Investitionssumme:
    Bisher: 60.000 €
    Ab 2024: 30.000 € für die erste Wohneinheit (Quelle [2], [3]).

Bundesförderung Förderhöhe alt – neu

Bisher:

Auch bisher ist es schon kompliziert. In [3] gibt es eine schöne Tabelle, nach der man mit Basisförderung und Heizungstausch bei Wärmepumpen auf 40% kommt, 5% sind möglich für Erdwärme oder natürliches Kältemittel (nicht kumulierbar).

Ab 2024

(Quelle [2], [3]) –nur ganz grob, und nur die wichtigsten Regeln:

  • Max. 70 % Förderung
  • Basisförderung: 30% für jede Heizung auf Basis erneuerbarer Energien.
  • Einkommensbonus von 30%:
    für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuernden Haushaltseinkommen bis zu 40.000 €
  • Geschwindigkeitsbonus mit bis zu 25%
    25% in 2024, danach abnehmend.
  • 5% Bonus für Erdwärmepumpen oder für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln.

Also?

Auch wenn dies nur die wichtigsten Regeln sind, sie geben einen ersten Eindruck. Auf dieser Basis kann man sich ausrechnen– auf Basis der individuellen Umstände und der geplanten Technik, ob man auf die neue Förderung warten sollte oder nicht.

Landesförderung

Siehe [3]:

Der Heizungstausch wird auch im Rahmen des Berliner Förderprogramms „GebäudePlus“ gefördert. Bundes- und Landesförderung sind kumulierbar.

Voraussetzung für die Landesförderung ist, dass die alte Öl- oder Gasheizung mindestens 10 Jahre alt ist.

Der Einbau einer Wärmepumpe wird mit 25%, mit einem Zuschuss von max. 15.000€ gefördert. Zusammen mit der Bundesförderung ist die Förderquote auf 60% gedeckelt.

Auch bei der IBB muss der Antrag vor der Beauftragung gestellt werden. Auf eigenes Risiko kann beauftragt werden, sobald eine Eingangsbestätigung vorliegt (ca. 3 Wochen). Auf die Bewilligung wartet man auch hier mehrere Monate.

Quellen

[1]          BAFA: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagen_zur_Waermeerzeugung/anlagen_zur_waermeerzeugung_node.html

[2]          Energiefachberater: https://www.energie-fachberater.de/news/foerderung-heizung-2024.php

[3]          Thermondo: https://www.thermondo.de/info/finanzen/foerderung/foerderung-heizung/

[4]          IBB GebäudePlus: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/effiziente-gebaeudeplus.html

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